„Logische Folge“ davon sei, dass „zahlreiche Automobilisten, wenn sie sehen, dass das Rotlicht blinkt, die Schranke jedoch noch nicht geschlossen wurde, versuchen noch schnell den Bahnübergang zu überqueren, um eine lange Wartezeit zu vermeiden.“ Darum hätte dem Beschuldigten bewusst sein müssen, dass genau dies geschehen könnte, als er überholt habe, noch bevor die Schranken ganz geschlossen gewesen seien. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b) Dieser Sichtweise des Staatsanwalts kann nicht gefolgt werden.