__ das Überholmanöver ausgeführt hat; die folgende Kollision geschah nicht wegen fehlender Aufmerksamkeit von A.______, sondern weil aus der Gegenrichtung Y.______ verbotenerweise den Bahnübergang traversierte und überdies seine Geschwindigkeit nicht den Umständen angepasst hatte. Demgegenüber hat A.______ das Manöver vorsichtig ausgeführt und ist sehr langsam vorgefahren, stand er doch im Zeitpunkt der Kollision praktisch still. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 2.3.— a) Der Staatsanwalt führte zur Begründung seiner Berufung aus, A.______ hätte gestützt auf Art.