Eine solche regelwidrige Fahrweise eines entgegenkommenden Autos aber musste A.______ nicht in sein Kalkül miteinbeziehen, als er sich vor Einleitung seines Überholmanövers zu versichern hatte, ob die zum Überholen benötigte Strecke bis zum Abschluss des Manövers frei bleiben würde. Er musste nur insoweit Gewissheit haben, dass während des Überholvorgangs auf der gesamten Länge der dafür benötigten Strecke nicht ein korrekt entgegenkommender Verkehrsteilnehmer erscheinen würde.