Er musste jedenfalls nicht mehr prüfen und warten, ob aus der Gegenrichtung noch ein Fahrzeug herannahen würde, weil dieses bei angepasstem Tempo trotz blinkender Warnlichter vor der Barriere überhaupt nicht mehr hätte rechtzeitig anhalten können. Anders hätte es sich verhalten, wenn bei Beginn des Überholmanövers die Blinklichter beim Bahnübergang gerade erst eingesetzt hätten; dann hätte A.______ durchaus bedenken müssen, aus der Gegenrichtung könnte noch ein Fahrzeug herannahen, weil diesem selbst bei angepasster Geschwindigkeit ein Halten vor dem Übergang nicht mehr möglich war. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | d)