| |||||||||||||||| | Auf die entsprechenden Ausführungen des Beschwerdeführers ist damit nicht weiter einzugehen, zumal er nicht darlegt, inwieweit die Vorinstanz willkürlich entschieden haben soll. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 3.3.— [...] | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 4.— Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beschwerde abzuweisen ist. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | III. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | Für das Beschwerdeverfahren sind Kosten zu erheben, welche beim vorliegenden Ausgang dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 106 Abs. 1 ZPO).