Am 27. März 2012 stellte die Staatsanwaltschaft den Parteien den Erlass einer Einstellungsverfügung in Aussicht und setzte eine Frist für Beweisanträge. Am 9. April 2012 reichte D.______ eine weitere Stellungnahme ein. Nachdem D.______ am 18. April 2012 die Verfahrensakten eingesehen hatte, reichte er in Absprache mit der Staats- und Jugendanwaltschaft am 27. April 2012 Beweisunterlagen ein. In der Folge erging am 5. Juli 2012 die Einstellungsverfügung der Staats- und Jugendanwaltschaft. | | | | c) Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 6. Dezember 2011 zwar formell eine Untersuchung gegen C.______. Sie führte aber keine weiteren Untersuchungshandlungen durch.