Einstellungsverfügung erhob D.______ im Namen der A.______ GmbH mit Eingabe vom 13. Juli 2012 fristgerecht Beschwerde. Der später beigezogene Rechtsvertreter reichte am 29. Oktober 2012 mit Zustimmung des Gerichts eine ergänzende Stellungnahme ein. | | | | 4.— Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Stellungnahme. C.______ überbrachte dem Gericht am 20. August 2012 ein Schreiben samt Beilagen. | | | | | |