sich im Zeitraum vom 31. März 2011 bis zum 6. April 2011 nicht an die Weisungen von D.______ gehalten und dadurch die A.______ GmbH erheblich geschädigt habe, hält die Staatsanwaltschaft fest, das nicht ersichtlich sei, inwiefern C.______ durch die Unterzeichnung eines Vertrags, wodurch Waren zwar zu einem tiefen Preis verkauft, aber auch der Mietvertrag aufgelöst worden sei, einen Straftatbestand erfüllt haben soll. | | | | f) Zum Vorwurf, dass C.______ kurz vor Schliessung des Ladens Waren mit zu hohem Rabatt verkauft habe, führt die Staatsanwaltschaft aus, dass nicht ersichtlich sei, inwiefern dieser mit seinem Verhalten einen Straftatbestand erfüllt haben soll. | | | | 3.— Gegen diese