___ private Rechnungen bis zur Höhe seines Lohnes begleichen dürfe. Die in der Buchhaltung ausgewiesenen Lohnabzüge seien C.______ nie in Abzug gebracht worden. Zudem habe C.______ Waren mit einem zu hohen Rabatt verkauft. | | Wohl habe er C.______ Geld geliehen, Bedingung sei aber immer die Rückzahlung gewesen. | | | | d) Im Februar 2011 habe er sich mit C.______ darauf geeinigt, das Geschäft Ende April 2011 zu schliessen. Er habe bereits per 22. März 2011 eine neue Stelle gefunden, weshalb C.______ den Laden alleine weitergeführt habe. Am 31. März 2011 sei der Laden durch C.___