I. | | | | 1.— a) Am 6. Juli 2011 erstattete D.______, Geschäftsführer und ehemals Vorsitzender der Geschäftsführung der A.______ GmbH, beim Polizeistützpunkt Glarus Strafanzeige gegen C.______ wegen Veruntreuung, Diebstahl und eventuell ungetreuer Geschäftsbesorgung. Am 9. Juli 2011 erhob er zudem Straf- und Zivilklage gegen C.______. | | | | b) Anlässlich der polizeilichen Einvernahme sagte D.______ aus, dass er mit seiner Frau am 8. November 2010 die A.______ GmbH gegründet habe. Per 2. Dezember 2010 habe er C.______, der von Beginn weg mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt gewesen sei, als Geschäftsführer angestellt. | | | | c) D.______ wirft C.__