| |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | dd) Haftung aus Mietvertrag | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | Als weitere Anspruchsgrundlage bezeichnen die Kläger den seinerzeitigen Mietvertrag zwischen der Eternit (Schweiz) AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Vermieterin und den Eltern von C.______ sel. als Mieter der Familienwohnung an der Bahnhofstrasse 33 in Niederurnen neben der Eternit-Fabrik. Aus Sicht der Kläger habe jenes Mietverhältnis Schutzpflichten der Vermieterin auch gegenüber C.______ sel. begründet. Diesen sei die Vermieterin während der Aufenthaltsdauer von C.______