Wäre dies wenigstens um die Jahrhundertwende geschehen, hätte sich C.______ sel. ärztlich untersuchen lassen. Auf diese Weise hätte der Tumor bereits im Frühstadium erkannt und unter Umständen noch wirksam bekämpft werden können. Zumindest aber wäre bei rechtzeitiger medizinischer Hilfe eine Lebensverlängerung unter besserer Qualität möglich gewesen. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | dd) Haftung aus Mietvertrag | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | Als weitere Anspruchsgrundlage bezeichnen die Kläger den seinerzeitigen Mietvertrag zwischen der Eternit (Schweiz) AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Vermieterin und den Eltern von C.___