Im Februar 2006 erhielt C.______ sel. zufolge seiner Krebserkrankung von der Eternit (Schweiz) AG bzw. einer von dieser errichteten Stiftung eine Entschädigung von Fr. 40‘000.‑ ausbezahlt, wobei die Zahlung „freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgte. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | c) Mit Eingabe vom 16. Juli 2009 erhoben die Witwe und der Sohn von C.______ sel. beim Kantonsgericht Glarus Klage gegen die Eternit (Schweiz) AG, ferner gegen die beiden Söhne von Z.______ sel., X.______ und Y.______, sowie gegen die Schweizerischen Bundesbahnen. In ihrem als Teilklage formulierten Rechtsbegehren (siehe oben Antrag Ziff.