ein malignes, mutmasslich asbestinduziertes Pleuramesotheliom (Brustfellkrebs) diagnostiziert. Am 30. Oktober 2006 erlag C.______ seinem Krebsleiden. Er hinterliess seine Ehefrau A.______ und den Sohn B.______. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 2.— a) Noch zu Lebzeiten formulierte C.______ sel. als Folge seiner Asbestkrankheit Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche namentlich gegenüber X.______, dem Sohn des früheren Patrons der Eternit-Werke, Z.______ sel. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | b) Im Februar 2006 erhielt C.___