Der Beschuldigte wird verpflichtet, die gegenüber dem Privatkläger B.______ für das Berufungsverfahren fällig gewordene Parteientschädigung im Betrag von Fr. 2‘693.50 (inklusive Mehrwertsteuer) an die Gerichtskasse zu bezahlen. | | | | | | | | 16. Schriftliche Eröffnung und Mitteilung an: | | | | […] | | |