_ auferlegt und von ihm bezogen. | | | | | | | | 13. Die Kosten der amtlichen Verteidigung für das gesamte Strafverfahren hat der Beschuldigte im Umfang von Fr. 52‘570.‑ [Fr. 31‘111.‑ für Untersuchung und erste Instanz; Fr. 21‘459.‑ für zweite Instanz] der Gerichtskasse zurückzubezahlen, wenn es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. | | | | | | | | 14. Der Beschuldigte wird verpflichtet, den Privatklägern D.______, E.______ und F.______ für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung im Betrag von Fr. 11‘953.70 (inklusive Mehrwertsteuer) zu bezahlen. | | | | | | | | 15. Der Beschuldigte wird verpflichtet, die gegenüber dem Privatkläger B.__