Demgegenüber haben die Privatkläger D.______, E.______ und F.______ mit ihrer Berufung Erfolg, indem ihnen im beantragten Umfang eine finanziell höhere Genugtuung zuerkannt wird. | | | | In formaler Hinsicht fällt das Obergericht ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO). | | | | | | | | 2.— a) Die Verfahrenskosten sind auf der Grundlage von Art. 6 bis 8 der Zivil- und Strafprozesskostenverordnung (GS III A/5) zu bemessen.