| | | | Zusammenfassung und Kostenregelung | | | | | | | | 1.— Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Berufung des Beschuldigten A.______ nur in einem Nebenpunkt gutzuheissen ist, indem zusätzlich eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme angeordnet wird. Mit allen übrigen Anträgen zur rechtlichen Würdigung der Straftaten, zur Strafzumessung, zur Verwahrung sowie zu den Zivilforderungen ist der Beschuldigte indes nicht durchgedrungen. Demgegenüber haben die Privatkläger D.______, E.______ und F.______ mit ihrer Berufung Erfolg, indem ihnen im beantragten Umfang eine finanziell höhere Genugtuung zuerkannt wird.