Fr. 28‘000.‑ Genugtuung zu bezahlen. | | | | | | | | 3.— Schadenersatzforderung von C.______ | | | | | | | | a) Die Vorinstanz hat im angefochtenen Entscheid vorgemerkt, dass der Beschuldigte die Schadenersatzforderung von C.______ im Betrag von Fr. 100‘000.‑ anerkannt habe. | | | | | | | | b) Der Beschuldigte verlangt in seiner Berufung die Aufhebung der betreffenden Urteilsziffer; die Schadenersatzklage von C.______ sei auf den Zivilweg zu verweisen. Zur Begründung führt er an, C.______ habe bereits von der Versicherung eine Entschädigung von rund Fr. 300‘000.‑ erhalten; die von ihm nun zusätzlich „als ungedeckter Schaden“ geltend gemachte Forderung von Fr. 100‘000.‑ sei nicht liquid.