Es widerspricht daher Treu und Glauben, hinterher die Anerkennung unter Hinweis auf eine angeblich nicht ausreichend nachgewiesene Forderungssumme zu widerrufen. In diesem Zusammenhang ist nämlich wesentlich, dass der Geschädigte, nachdem der Beschuldigte die Forderung in der Untersuchung anerkannt hat, überhaupt keine Veranlassung mehr hat, seine Forderung an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung noch eingehend zu substanziieren und Beweise aufzulegen.