Die entsprechende Therapie erscheint überdies auch aus vollzugstechnischen Gründen zweckmässig, um den Beschuldigten in den Gefängnisalltag zu integrieren. Dabei lassen sich bereits erste Lichtblicke ausmachen, gelingt es nämlich dem Beschuldigten nach den Beobachtungen des Gutachters inzwischen besser, in der Vollzugsanstalt mit „schwierigen“ Situationen umzugehen. Bei A.______ ist eine Motivation für eine Psychotherapie mit regelmässigen Gesprächen über die genannte Thematik mittlerweile zu erkennen; ebenso ist er zunehmend bereit, über seine Delikte und sein deliktrelevantes Verhalten zu sprechen.