Der Beschuldigte wird im (vorzeitigen) Strafvollzug bereits seit längerem therapeutisch begleitet, indem eine Psychiatrieärztin mit ihm regelmässig Gespräche führt. Im Rahmen dieser Therapie wird angestrebt, den Beschuldigten „einer engmaschigen Realitätsprüfung im Sinne von Ausbau von sozialen Kontakten, Übung einer flexiblen Haltung bei vielen unvorhergesehenen Situationen und nicht zuletzt einem konstanten Empathietraining“ zu unterziehen. Die entsprechende Therapie erscheint überdies auch aus vollzugstechnischen Gründen zweckmässig, um den Beschuldigten in den Gefängnisalltag zu integrieren.