| | | | | | | | bb) Wie bereits eingehend erörtert, hat der Beschuldigte ausgesprochen gravierende Straftaten begangen und es trifft ihn dabei ein sehr schweres Verschulden. Die mit seinen Mordtaten verwirkte schuldangemessene Sanktion ist eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Verhaftung am 1. März 2007 in Untersuchungshaft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug. Es ist vorliegend nicht ersichtlich, dass der Beschuldigte speziell bedingt durch die bisherige Verfahrensdauer einer erheblichen Belastung ausgesetzt gewesen wäre. Wohl hat der Beschuldigte seine Täterschaft im Mordfall vom 22. Februar 2007 in der Bijouterie in Zürich bis zuletzt bestritten.