Das eine Mal beim Überfall am 8. Juli 2005 auf die Bijouterie in Glarus, das andere Mal beim Überfall am 22. Februar 2007 auf die Bijouterie in Zürich. Angesichts des sehr grossen Verschuldens und der nur unwesentlich ins Gewicht fallenden Strafminderungsfaktoren ist schon für eine einzige Tötung eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verwirkt. Aber selbst wenn man als Einsatzstrafe für einen Mord noch eine zeitige Freiheitsstrafe im Bereich von 18 bis 20 Jahren in Betracht zöge, kann aufgrund der zwingenden Strafschärfung für den zweiten, verschuldensmässig ebenfalls sehr schwer wiegenden Mord die schuldangemessene Gesamtstrafe nur eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sein. | | | | | | | |