Dazu ersuchte er die Angehörigen, „wenn es ihnen dann irgendwann mal möglich sein sollte“, ihm zu verzeihen. Relativiert wird die ansatzweise geäusserte Einsicht in das verübte immense Leid und Unrecht allerdings dadurch, dass der Beschuldigte im Mordfall von Opfer 4 trotz erdrückender Beweislage seine Täterschaft nach wie vor in Abrede stellt; er sei zwar in der Bijouterie „als Mittäter“ anwesend gewesen, sei aber am Mord nicht schuldig. Insgesamt ist das inzwischen in geringem Mass erkennbare Bedauern über sein deliktisches Verhalten leicht strafmindernd zu würdigen.