| | | | | | | | d) Anlässlich der Berufungsverhandlung vor Obergericht am 13. November 2014 hat der Beschuldigte erstmals überhaupt Anzeichen von Reue über die begangenen schweren Straftaten bekundet. Er wisse, dass seine Taten praktisch unmöglich zu verzeihen seien; er sei „sehr stark schuld an diesen Taten und werde dieses schwere Kreuz sein ganzes Leben lang tragen müssen“. Dazu ersuchte er die Angehörigen, „wenn es ihnen dann irgendwann mal möglich sein sollte“, ihm zu verzeihen.