Das Verschulden von A.______ summiert sich sodann zusätzlich durch den Umstand, dass er zwei Morde begangen hat und überdies weitere schwere Straftaten verübt hat, dabei namentlich auch einen qualifizierten Raub mit schwerer Körperverletzung. | | | | | | | | 2.2.2.— a) In Bezug auf das Vorleben des Beschuldigten ist im Wesentlichen auf die Ausführungen abzustellen, welche der Beschuldigte selber anlässlich der beiden psychiatrischen Begutachtungen gemacht hat, wobei diese teilweise divergieren.