Man habe dann die Beute jeweils geteilt, und wenn einer von ihnen einen Rechtsanwalt gebraucht habe, hätten sich alle darum gekümmert und diesen finanziert. Die Tatsache, dass sich der Beschuldigte leichthin und letztlich aus zynischer Opportunität für den Gang in die Kriminalität entschieden hat, fällt in verschuldensrelevanter Hinsicht erheblich ins Gewicht. Offensichtlich überdrüssig der Mühsal täglicher Arbeit schmiedete er in kaltherziger Manier den Plan, fortan seinen Lebensunterhalt auf schwer kriminelle Weise zu bestreiten.