Eine kaltblütig berechnende Strategie im Vorgehen des Beschuldigenden ist ferner darin zu erkennen, dass die überfallenen Geschäfte meist von älteren Personen als Einzelbetriebe geführt wurden. Mit Ausnahme des allerersten Delikts in der Uhren-Bijouterie von Opfer 1 legte es der Beschuldigte denn auch bei sämtlichen Überfällen darauf an, sogleich nach dem Betreten der Geschäfte die jeweils allein anwesenden und körperlich schwächeren Verkäufer ohne langes Federlesen mit der Faust niederzuschlagen und ausser Gefecht zu setzen, um danach unbehelligt die Wertsachen zusammenraffen zu können. | | | | | | | | g)