Allerdings ist die vom Beschuldigten bei seinen Delikten an den Tag gelegte überproportionale Gewaltanwendung in der plausibel erörterten Sichtweise des Gutachters nicht ausschliesslich durch die „chronifizierte Gewaltbereitschaft“ zu erklären. Diese begründet wohl die grundsätzliche Bereitschaft zum Gewalteinsatz, nicht aber das ausgeprägte Ausmass dieser Gewalt. Hierbei ist nämlich zu konstatieren, dass A.______ gegenüber der Aussenwelt generell ein ausgeprägtes Misstrauen hegt („negative Perzeption der Aussenwelt: Subtyp unsicher“;). Infolgedessen besteht seine Strategie darin, Situationen möglichst vollständig zu kontrollieren („Dominanzfokus“;).