Hinzu kommt, dass gemäss Gutachten die beim Beschuldigten erkennbare chronifizierte Gewaltbereitschaft gepaart ist mit einer „fokussierten Zielgerichtetheit“. Dieser Persönlichkeitszug zeige sich darin, dass der Beschuldigte, hat er einmal den Entscheid für eine Handlung getroffen, „konsequent und ‚diszipliniert‘ auf die Umsetzung fokussiert“ sei; „Relativierungen, abwägende Realitätsprüfungen, die Berücksichtigung von Konsequenzen, Zweifel oder Ambivalenz haben dann keinen Platz mehr“.