Der Beschuldigte handelte brutal, zielgerichtet und absolut rücksichtslos; er ging mit ausgesprochener Radikalität vor und verwendete dabei seine ganze Körperkraft darauf, das Opfer mit Faustschlägen auszuschalten, um dann ungehindert zur angestrebten Beute zu gelangen. Nur schon dieser ungeheure Krafteinsatz bei den Überfällen unterstreicht die massive kriminelle Energie, welche A.______ bei seinen Taten aufwendete. Im Fall von Opfer 3 drosch er zudem auf den Juwelier selbst dann noch weiter ein, als er ihn bereits gefesselt hatte und jener somit ohnehin schon praktisch widerstandsunfähig war;