| | | | | | | | b) Bereits die von der Polizei am Tatort aufgenommenen Fotos dokumentieren, mit welch ungemeiner Brutalität der Beschuldigte beim Überfall auf sein Opfer eingewirkt hat. Bestätigt wird dies durch die bei der Obduktion der Leiche erkannten schweren Kopfverletzungen. Nach Einschätzung der Gutachter schlug der Beschuldigte mit massiver Gewalt zu und führte dadurch den raschen Tod des Opfers herbei. Vor diesem Hintergrund ist offensichtlich, dass der Beschuldigte beim Überfall mit ausgesprochener Radikalität handelte; er verwendete seine ganze Körperkraft darauf, das Opfer mit Faustschlägen vollkommen auszuschalten, um dann ungehindert zur angestrebten Beute zu gelangen.