Allein dies aber belegt noch nicht die Anwesenheit eines Mittäters; die nicht identifizierten Sohlenabdrücke lassen sich durchaus auch damit erklären, dass der Beschuldigte bis zu seiner Verhaftung erst mehrere Tage nach dem Überfall die damals getragenen Kleider und Schuhe längst gewechselt hatte. Schliesslich ist festzuhalten, dass im Juweliergeschäft zwar eine Videokamera installiert war, diese jedoch nur das Live-Bild aus dem Verkaufsraum ins dahinterliegende Büro übertrug, ohne aber die Vorgänge im Laden gleichzeitig aufzuzeichnen.