Demgegenüber wurden am Tatort keine DNA-Spuren aufgefunden, welche auf die Beteiligung eines Mittäters am Raubüberfall hinweisen würden. Von den in der Bijouterie zahlreich asservierten Spuren konnten in der Untersuchung einzig ein Fingerabdruck ab der Plastiktasche sowie zwei Schuhabdrücke nicht zugeordnet werden. Im Fall dieser Schuhabdrücke ergab sich freilich auch keine Übereinstimmung mit den Schuhen des Beschuldigten. Allein dies aber belegt noch nicht die Anwesenheit eines Mittäters;