| | | | | | | | d) Die Ausführungen des Beschuldigten bei der Befragung durch den Glarner Untersuchungsrichter am 7. August 2009 decken sich im Wesentlichen mit den früheren Angaben. Er wollte den Raubüberfall auf Druck von Hintermännern verübt haben, wobei er anfügte, vor Ort nach den Anweisungen des ihm zugeteilten Komplizen gehandelt zu haben; es müsse auch dieser gewesen sein, der den Verkäufer getötet habe. Bei der Befragung am 27. Januar 2010 sagte der Beschuldigte aus, der Mittäter habe beim Überfall Handschuhe getragen und habe wohl darum keine Spuren hinterlassen; die Videokamera im Geschäft müsste ihn jedoch erfasst haben. | | | | | | | | e)