| | | | | | | | c) Bei der Einvernahme durch die Zürcher Staatsanwaltschaft am 28. April 2008 bestätigte der Beschuldigte seine bisherigen Aussagen zum Tatablauf. Er hielt an seiner bereits gegenüber der Polizei gemachten Darstellung fest, dass er selber den Verkäufer nicht stark geschlagen habe, denn dieser sei ein älterer Mann gewesen und er habe ihn lediglich einschüchtern wollen. Dabei sei ihm [dem Beschuldigten] bewusst gewesen, dass seine Schläge zu Verletzungen führen könnten, zu keinem Zeitpunkt aber habe er bedacht, dass sie tödlich sein könnten. | | | | | | | | d)