Danach hätten sie das Opfer „in eine Art Zimmer“ [kleine Küche neben dem Verkaufsraum] gesetzt und damit begonnen, Schmuckwaren einzupacken. Vor dem Verlassen des Ladens, sei er [der Beschuldigte] noch einmal in den Nebenraum zurückgekehrt, um nachzusehen, ob er den Verkäufer „wieder zur Besinnung holen müsse“. Dabei habe er bemerkt, dass sein Komplize, der zuvor noch etwas länger im Nebenraum zurückgeblieben sei, den Kopf des Verkäufers mit einem Tuch oder Sack bedeckt habe. Er [der Beschuldigte] habe dann den Sack hochgezogen und habe dem Verkäufer Wasser ins blutende Gesicht gespritzt, wobei dieser die Augen geöffnet und noch geantwortet habe. | | | | | | | | c)