Beim Weggehen aus dem Geschäft will der Beschuldigte schliesslich noch den Alarmknopf gedrückt haben, damit das Opfer möglichst schnell gefunden werde. | | | | | | | | b) Anlässlich der Hafteinvernahme bei der Zürcher Staatsanwaltschaft am 4. April 2007 gab der Beschuldigte ebenfalls zu Protokoll, den Raubüberfall in Zürich im Unterschied zu den früheren Raubtaten nicht als Einzeltäter verübt zu haben. Sodann schilderte er den Ablauf des Geschehens ähnlich wie am Vortag gegenüber der Polizei: Er [der Beschuldigte] habe geplant, den Verkäufer mit der mitgeführten Waffe zu bedrohen.