| | | | | | | | 4.2.3.— Aussagen des Beschuldigten A.______ | | | | | | | | a) Der Beschuldigte führte bei der ersten polizeilichen Befragung am 3. April 2007 aus, dass er von Hintermännern, denen er Geld geschuldet habe, zum Raubüberfall auf die Bijouterie von Opfer 4 gedrängt worden sei. Diese Hintermänner – vom Beschuldigten während des ganzen Verfahrens trotz mehrmaliger Nachfrage nie näher bezeichnet – hätten ihm das Juweliergeschäft in Zürich gezeigt. In der Folge habe er vor Ort ausgekundschaftet, wie viele Angestellte in der Bijouterie arbeiten und wann sie konkret eintreffen. Da er selber damals keinen Führerausweis mehr gehabt habe, sei er jeweils von „Juri“ [G. ___