a) Der nach dem Raubmord in der Bijouterie von Opfer 4 international zur Fahndung ausgeschriebene G. ______ wurde im Frühjahr 2008 in Lettland verhaftet und nach längerem Prozedere am 15. Januar 2009 an die Schweiz ausgeliefert. | | | | | | | | b) Die anschliessenden polizeilichen Abklärungen, namentlich Spurenvergleiche und Spiegelkonfrontationen, brachten keine stichhaltigen Hinweise auf eine Mitbeteiligung von G. ______ am tödlichen Raubüberfall in Zürich. Die Untersuchung gegen G. ______ wurde darum eingestellt, worauf er am 17. Juni 2009 aus der Untersuchungshaft entlassen und nach Litauen ausgeflogen wurde. | | | | | | | | 4.2.3.— Aussagen des Beschuldigten A.___