Am 1. März 2007 wurde der Beschuldigte anlässlich einer Personenkontrolle im Zug zwischen Rosenheim und München vorläufig festgenommen, da er ein verbotenes Messer sowie zwei Silberbarren und diversen Schmuck auf sich führte. Dank internationaler Zusammenarbeit der Polizei ergab sich rasch eine Verbindung zum Raubüberfall vom 22. Februar 2007 auf die Bijouterie von Opfer 4 und konnten hierauf erste Spurenübereinstimmungen festgestellt sowie die Silberbarren und die Schmuckwaren dem dort erbeuteten Deliktsgut zugeordnet werden. Am 2. April 2007 erfolgte die Überstellung von A.______ an die Schweizer Strafverfolgungsorgane. | | | | | | | | 4.2.2.— Ermittlungen gegen G. ______ | | | | | | | |