Im Folgenden ist damit der Anklagesachverhalt hinsichtlich der Verantwortlichkeit für den Tod von Opfer 4 zu klären. | | | | | | | | 4.2.1.— Personenkontrolle im Vorfeld des Raubes und Verhaftung des Beschuldigten | | | | | | | | a) Am Freitagmorgen, 16. Februar 2007, mithin sechs Tage vor dem Raubüberfall auf die Bijouterie von Opfer 4, fiel einem Polizeibeamten an der ______strasse in Zürich ein geparkter dunkler BMW 750i mit zwei Insassen auf. Vom betreffenden Parkfeld aus besteht freie Sicht auf die Bijouterie von Opfer 4.