infolgedessen sei der Tod derart rasch eingetreten, dass sich die massiven Verletzungen an der Schädelbasis und am Gehirn morphologisch nicht mehr hätten auswirken können. Das IRM-Gutachten schliesst mit der Aussage, dass Opfer 4 mit blossen Fäusten erschlagen wurde, wiewohl aufgrund der ausserordentlich massiven Kopfverletzungen anfänglich wie im Fall von Opfer 3 die Vermutung bestand, die Täterschaft habe mit einem stumpfen mechanischen Gegenstand auf das Opfer eingewirkt. | | | | | | | | d) Bei der Spurensuche in der Umgebung des Tatortes fand die Polizei in einem in der Nähe abgestellten Container eine doppelläufige Schrotflinte.