Trotz Reanimationsbemühungen durch die Sanität erlag Opfer 4 noch am Tatort seinen schweren Verletzungen. | | | | | | | | c) Die Ärzte des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich stellten bei der noch am Tatort erfolgten Inspektion der Leiche namentlich Frakturen an der Nase und am rechten Gesichtsschädel sowie einen Bruch des rechten Handgelenks fest. Todesursache war nach ihrer Beurteilung ein zentrales Regulationsversagen infolge stumpfer Gesichtsschädel- und Hirnverletzung. Die nachfolgende Autopsie bestätigte diese Einschätzung.