In der Untersuchung machte er zwar geltend, er habe vor dem Weggehen den Alarmknopf bei der Ladentheke gedrückt. Dies ist jedoch eine reine Schutzbehauptung. Bei der Polizei ist nie ein Alarm eingegangen und auf dem Alarmknopf fanden sich keine DNA-Spuren des Beschuldigten. Vor Obergericht damit konfrontiert, führte er aus, er habe den auf der Innenseite der Ladentheke angebrachten Alarmknopf mit dem Fuss gedrückt. Diese Aussage aber unterstreicht nur zusätzlich die Absurdität der Bemühungen des Beschuldigten, sich hinterher in ein besseres Licht stellen zu wollen.