dies tat er fraglos mit dem Ziel, sein Opfer auf diese Weise widerstandsunfähig zu machen. Nachdem er den Juwelier bereits gefesselt hatte, prügelte er abermals auf ihn ein, als dieser aus dem Nebenzimmer in den Verkaufsraum zurückkehrte und der Beschuldigte befürchtete, der Überfallene könnte bei der Ladentheke eine Waffe behändigen. Anhand der dem Opfer konkret zugefügten Verletzungen ist erstellt, dass der Beschuldigte brutal, zielgerichtet und absolut rücksichtslos handelte. Die Beweislage lässt keinen anderen Schluss zu, als dass es dem Beschuldigten einzig darum ging, möglichst ungestört an seine Beute zu gelangen. Er nahm in Kauf, dass er sein Opfer tödlich verletzen könnte.