Die Schwere der Gehirnverletzungen wurde schon unmittelbar nach der Einlieferung des Opfers ins Spital erkannt. Aufgrund der hoffnungslosen Prognose erfolgten keine Therapiemassnahmen mehr. | | | | | | | | b) Der Beschuldigte ist 1,86 m gross und von erkennbar kräftiger Statur; er ist zudem ehemaliger Karatekämpfer. Gerade aber als früherer Kampfsportler wusste er um die Wirkung und Gefährlichkeit gezielter Faustschläge an den Kopf, wobei über dieses Wissen ohnehin jede Person verfügt. Dennoch hat er bei seinem Überfall nachweislich mit brachialer Gewalt auf Opfer 3 eingeschlagen; dies tat er fraglos mit dem Ziel, sein Opfer auf diese Weise widerstandsunfähig zu machen.