Nur schon diese Fotos belegen, dass der Beschuldigte mit ungemeiner Wucht auf den Kopf seines Opfers eingeschlagen haben muss; aufgrund des Verletzungsbildes bestand anfänglich gar die naheliegende Vermutung, dass der Beschuldigte mit einem massiven Gegenstand zugeschlagen haben könnte, was er aber bestritt. Die später vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich am Leichnam durchgeführte Obduktion ergab, dass das Opfer gravierende Hirnverletzungen mit Einblutungen aufwies, welche unmittelbar auf Schläge in das Gesicht zurückzuführen sind. Die Schwere der Gehirnverletzungen wurde schon unmittelbar nach der Einlieferung des Opfers ins Spital erkannt.