Der Beschuldigte selber erwähnte überdies in der Untersuchung, dass er beim Raub in der Bijouterie von Opfer 2 Mokassin und beim folgenden Überfall in die Bijouterie von Opfer 3 womöglich die gleichen Schuhe getragen habe. | | | | Der Beschuldigte hatte zwischenzeitlich behauptet, diesen Raubüberfall gemeinsam mit einem Komplizen verübt zu haben. An der obergerichtlichen Hauptverhandlung erklärte er, er habe allein gehandelt. Auf die Frage, weshalb er in der Untersuchung von einem Mittäter sprach, führte er aus, man solle dem Urteil seine jüngsten Aussagen zugrunde legen und nicht das, was er früher einmal gesagt habe.